Energie

Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden Höhere – Unterstützung für die Eigentümer im Jahr 2020

Der Kanton Wallis erhöht im Rahmen des Gebäudeprogramms ab sofort die Subventionen für die energetische Sanierung der Gebäudehüllen und den Ersatz von fossilen Heizungen. Insbesondere werden die Förderbeiträge für Wärmepumpen, den Anschluss an Fernwärmeheizungen, für energetisch hochwertige Neubauten, für die Verbesserung des Energiestandards bestehender Gebäude oder den Einbau von automatischen Holzfeuerungen erhöht. Damit will er den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss der Walliser Gebäude rascher senken und die Energiewende beschleunigen. Mit höheren finanziellen Anreizen sollen die Hauseigentümer für die Ziele der kantonalen Energiestrategie 2060 des Kantons und eine nachhaltige Klimapolitik sensibilisiert werden. Zudem haben diese Massnahmen positive Auswirkungen für die Umwelt, sind für die Eigentümer mit Energieeinsparungen und höherem Komfort verbunden und unterstützen gleichzeitig die lokale Wirtschaft. Schliesslich führt der Kanton eine Impulsberatung «erneuerbar heizen» ein.

Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden Höhere – Unterstützung für die Eigentümer im Jahr 2020

Energieland Wallis – Gemeinsam zu 100% erneuerbarer und einheimischer Versorgung

Das Wallis verfügt über zahlreiche erneuerbare Energien und strebt langfristig für den gesamten Energiebedarf des Kantons eine zu 100% erneuerbare und einheimische Versorgung an. In dieser Optik hat der Staatsrat den Bericht «Energieland Wallis: gemeinsam zu 100% erneuerbarer und einheimischer Versorgung» beschlossen. Das Dokument formuliert eine ambitionierte Vision für den Zeitraum bis 2060 und enthält bis 2035 zu erreichende konkrete Zwischenziele, die mit der Bundesgesetzgebung übereinstimmen.

Energieland Wallis – Gemeinsam zu 100% erneuerbarer und einheimischer Versorgung

Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für Energieeinsparungen – Präsentation des Projekts «J’me bouge pour l’énergie»

Die Energie, ihre Herausforderungen, ihr Verbrauch und Sparpotenzial sind heutzutage zentrale Anliegen und stellen eine grosse gesellschaftliche Herausforderung dar. Um die Walliser Schülerinnen und Schüler für die Auswirkungen und Folgen ihres Energiekonsums zu sensibilisieren, entschied der Staat Wallis, zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 ein Pilotprojekt mit dem Namen «J’me bouge pour l’énergie» in den Walliser Klassen der Stufen 7H und 11OS zu starten.

Präsentation des Projekts «J’me bouge pour l’énergie»

Wasserzinsen – Das Wallis begrüsst den Entscheid des Bundesrates

Die Walliser Regierung begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das Wasserzinsmaximum von derzeit 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung bis Ende 2024 beizubehalten. Der Walliser Staatsrat hatte sich für diese Beibehaltung eingesetzt, um eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation der öffentlichen Gemeinwesen in den Berggebieten zu vermeiden.

Der Walliser Staatsrat begrüsst die Beibehaltung des vom Bundesrat im Rahmen der Verabschiedung der Botschaft zur Revision des Wasserrechtgesetzes (WRG) beschlossenen Wasserzinsmaximums bis 2024.

Im Juni 2017 hatte der Bundesrat einen Vorentwurf zur Vernehmlassung vorgelegt, der für die Jahre 2020 bis 2022 eine Absenkung des Wasserzinsmaximums von 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung vorsah. Ab 2023 sollte diese Übergangsregelung anschliessend durch ein flexibles Modell ersetzt werden.

Die Bergkantone, angeführt vom Wallis, hielten dieses Projekt für sehr unbefriedigend und äußerten ihre Ablehnung. Der Staatsrat hatte über das Departement für Finanzen und Energie (DFE) insbesondere betont, dass die Finanziellen Einbussen für die Walliser Gemeinwesen völlig unverhältnismässig sei und der geschätzte Verlust 41 Millionen Franken betrage.

Eine von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) in Auftrag gegebene Studie ergab zudem, dass der Stromsektor auch in Zeiten sehr niedriger Marktpreise mit Wasserkraft über alle Wertschöpfungsstufen hinweg Gewinne erzielen konnte. Die Beibehaltung des Wasserzinsmaximums von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung war daher völlig gerechtfertigt. Der Walliser Staatsrat wird sich weiterhin für die Inwertsetzung dieser für den Kanton wichtigen Ressource einsetzen.

Wasserzinsen – Das Wallis begrüsst den Entscheid des Bundesrates